Regalprüfung ist Pflicht!
Was Sie von uns erwarten können.
Als Inhaber von Lagereinrichtungen sind Sie nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen systematisch und regelmäßig zu prüfen. Die Voraussetzung für eine Regalprüfung nach DIN EN 15635 ist die Durchführung durch einen fachkundigen Regalinspektor einmal innerhalb eines 12-Monats-Intervalls.
Inspektion
Regalprüfung nach DIN EN 15635
Unserer qualifizierten und erfahrenen Regalinspekteure prüfen beim laufendem Betrieb Ihre Systeme und erstellen Ihnen ein detailliertes Inspektionsprotokoll mit Schadensbeurteilung.
Service
Regalinstandsetzung
Gerne erstellen wir Ihnen anhand der Schadenbeurteilung des Inspektionsprotokolls ein separates Angebot für erforderliche Reparaturarbeiten sowie Materialeinsatz.
FAQ's Ablauf Regalprüfung nach DIN EN 15635
Als Unternehmen stehen Sie in der Pflicht, bei Ihrer gewerblich genutzten Regalanlage, mindestens einmal im 12-Monats-Intervall, eine Regalprüfung durchzuführen.